BGH vom 04.03.1982
III ZR 156/80
Normen:
BauGB § 192 ; BauGB § 194 ;
Fundstellen:
MDR 1982, 734
NVwZ 1982, 395

Amtspflichtverletzungen eines Gutachterausschusses; Bewertung von Grundstücken

BGH, vom 04.03.1982 - Aktenzeichen III ZR 156/80

DRsp Nr. 1996/14325

Amtspflichtverletzungen eines Gutachterausschusses; Bewertung von Grundstücken

»1. Für Amtspflichtverletzungen der nach BBauG § 136 gebildeten Gutachterausschüsse haftet in Rheinland-Pfalz das Land. 2. Zu den Anforderungen an die Gutachten der Gutachterausschüsse.« Das Gutachten muß begründet werden. Wenn sich Art und Ausstattung des bewerteten Hauses aus der Baubeschreibung ergeben, bedarf es keiner weiteren Erläuterung. Für die Bewertung reicht es aus, auf die eigene Erfahrung zu verweisen. Einzelne Vergleichsobjekte müssen nicht besonders aufgeführt werden. Der Verkehrswert ist nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit dem aus Boden- und Bauwert errechneten Sachwert.

Normenkette:

BauGB § 192 ; BauGB § 194 ;
Fundstellen
MDR 1982, 734
NVwZ 1982, 395