OLG Bamberg - Urteil vom 07.08.1998
6 U 31/98
Normen:
BGB §§ 119 150 Abs. 2 ; VOB/A §§ 23 25 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1749
OLGR-Bamberg 2000, 152
OLGReport-Bamberg 2000, 152

Anfechtung eines durch einen Rechenfehler beeinflußten Vertragsangebots

OLG Bamberg, Urteil vom 07.08.1998 - Aktenzeichen 6 U 31/98

DRsp Nr. 2001/3313

Anfechtung eines durch einen Rechenfehler beeinflußten Vertragsangebots

»1. Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts einer Willenserklärung vom Empfängerhorizont her ist auch zu berücksichtigen, bei welchem Erklärungsinhalt dem Erklärenden weniger Fehler in der Erklärung zu unterstellen sind.2. Die Anfechtungserklärung eines durch einen Rechenfehler beeinflußten Vertragsangebots, bei der gleichzeitig zum Ausdruck gebracht wird, den Auftrag zu einem höheren Angebotspreis erhalten zu wollen, ist unwirksam.3. Der auf ein Vertragsangebot hin erfolgten Erklärung, das Angebot nur unter dem Vorbehalt der Klärung der - zwischen den Parteien wegen der Höhe des Angebotspreises - streitigen Rechtslage anzunehmen, kommt die Wirkung des § 150 Abs. 2 BGB nicht zu.4. Die Regelungen in Nrn. 1.4 bis 7 des Vergabehandbuchs für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) enthalten Auslegungsrichtlinien für die Angebotswertung nach § 25 VOB/A

Normenkette:

BGB §§ 119 150 Abs. 2 ; VOB/A §§ 23 25 ;

Tatbestand: