Der Kläger macht als Gesamtvollstreckungsverwalter einen restlichen Werklohnanspruch der Firma Industriemontage und Schweißungen, Inhaber L. R., aus einem Bauvertrag vom 7. Juni 1993 gegen die beklagte Gemeinde geltend. Die Beklagte begehrt mit ihrer Widerklage die Rückerstattung einer angeblichen Überzahlung.
Das Landgericht hat die Beklagte zur Zahlung von 85.597,20 DM und Zinsen verurteilt. Im übrigen hat es die Klage abgewiesen. Die Widerklage in Höhe von 7.997,53 DM hat es vollständig abgewiesen. Die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen, die der Beklagten hat es als unzulässig verworfen.
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