BVerwG - Beschluss vom 10.08.2004
4 BN 29.04
Normen:
BauGB § 12 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BauR 2004, 1908
BRS 67 Nr. 42
ZfBR 2005, 72
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 11.03.2004 - 7a D 51/02.NE,

Anforderungen an den eine breite Nutzungspalette schaffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan

BVerwG, Beschluss vom 10.08.2004 - Aktenzeichen 4 BN 29.04

DRsp Nr. 2004/13763

Anforderungen an den eine breite Nutzungspalette schaffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Schafft ein vorhabenbezogener Bebauungsplan die Voraussetzungen für eine breite Nutzungspalette, so kann die Gemeinde es dem Vorhabenträger zwar überlassen, innerhalb der einzelnen Nutzungssegmente zu variieren. Sie hat jedoch Vorsorge dafür zu treffen, dass das planerisch vorgegebene Nutzungsspektrum als solches in seinem Kern erhalten bleibt. Diesem Erfordernis ist nicht genügt, wenn es der Vorhabenträger in der Hand hat, das im Bebauungsplan bezeichnete Nutzungsangebot um beliebig viele Nutzungstypen zu verringern oder zu erweitern.

Normenkette:

BauGB § 12 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I. Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.

1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beigeladene beimisst.