AG Moers - Urteil vom 25.01.2012
561 C 462/10
Normen:
BGB § 611; BGB § 675;

Anforderungen an den Nachweis der Beauftragung eines Steuerberaters mit der Erledigung der monatlichen Buchführung eines Unternehmens

AG Moers, Urteil vom 25.01.2012 - Aktenzeichen 561 C 462/10

DRsp Nr. 2013/9453

Anforderungen an den Nachweis der Beauftragung eines Steuerberaters mit der Erledigung der monatlichen Buchführung eines Unternehmens

Der Nachweis einer Beauftragung ist mit der Vorlage der unterzeichneten Vollmacht geführt. Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit des Steuerberaters für die Festlegung der Rahmengebühren.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 592,38 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2010 sowie vorgerichtliche nicht anrechenbare Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 33 % und die Beklagte zu 67 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 675;

Tatbestand

Der Kläger ist Steuerberater.