OLG München - Beschluss vom 18.12.2012
34 Wx 452/12
Normen:
BGB § 158 Abs. 2; BGB § 1093; GBO § 18 Abs. 1; BGB § 23; BGB §24; BGB §29 Abs. 1;
Fundstellen:
DNotZ 2013, 444
FGPrax 2013, 63
MDR 2013, 330
NotBZ 2013, 117

Anforderungen an den Nachweis der Beendigung einer Partnerschaft gegenüber dem Grundbuchamt

OLG München, Beschluss vom 18.12.2012 - Aktenzeichen 34 Wx 452/12

DRsp Nr. 2013/1438

Anforderungen an den Nachweis der Beendigung einer Partnerschaft gegenüber dem Grundbuchamt

Wird ein Wohnungsrecht unter der Bedingung bestellt, dass es bei Auflösung der Partnerschaft zwischen der Bestellerin und dem Berechtigten erlöschen soll, ist Bedingung für das Erlöschen der Umstand der Auflösung der Partnerschaft. Für den Nachweis der Löschungsreife kann dann nicht ausbedungen werden, dass die Feststellung des Bestellers in notarieller Form, die Partnerschaft sei beendet, genügt.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 11. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

II.

Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 3.000 EUR.

Normenkette:

BGB § 158 Abs. 2; BGB § 1093; GBO § 18 Abs. 1; BGB § 23; BGB §24; BGB §29 Abs. 1;

Gründe

I.