OLG Köln - Beschluss vom 21.11.2012
2 Wx 214/12
Normen:
BGB § 181; BGB § 2205; GBO 29;
Fundstellen:
FGPrax 2013, 105
Vorinstanzen:
AG Aachen, vom 24.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen AA-8301-7

Anforderungen an den Nachweis der Befreiung eines Testamentsvollstreckers von den Beschränkungen des § 181 BGB gegenüber dem Grundbuchamt

OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2012 - Aktenzeichen 2 Wx 214/12

DRsp Nr. 2013/7215

Anforderungen an den Nachweis der Befreiung eines Testamentsvollstreckers von den Beschränkungen des § 181 BGB gegenüber dem Grundbuchamt

Nachweis der Befreiung eines Testamentsvollstreckers von den Beschränkungen des § 181 BGB Der Nachweis der Befreiung eines Testamentsvollstreckers von den Beschränkungen des § 181 BGB in einem privatschriftlichen Testament kann gegenüber dem Grundbuchamt auch durch eine beglaubigte Abschrift des Testaments samt Eröffnungsvermerk des Nachlassgerichts geführt werden.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aachen vom 24. 7. 2012 - AA-8301-7 - aufgehoben.

Die Sache wird zur weiteren Bearbeitung an das Amtsgericht Aachen - Grundbuchamt - zurückgegeben.

Normenkette:

BGB § 181; BGB § 2205; GBO 29;

Gründe

I.