Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebots
OLG Brandenburg, vom 20.08.2002 - Aktenzeichen Verg W 6/02
DRsp Nr. 2006/9457
Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebots
» 1. Ein Nebenangebot muss so beschaffen sein, dass es der Auftraggeber bei Abgabe des Angebots als gleichwertig ansehen kann. Grundsätzlich muss deshalb auch bei einem Nebenangebot die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen belegt werden.2. Weist der Bieter die Gleichwertigkeit nicht mit dem Angebot nach, besteht im Regelfall keine umfassende Prüfungspflicht der Vergabestelle. Zur Ermittlung der Gleichwertigkeit sind Nachforschungen nur im Rahmen der verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlags- und Angebotsfrist anzustellen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.