Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 19.09.2017 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
I.
Die Parteien streiten um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit folgender Rabattwerbung im Bereich des Möbelvertriebs:
die wie folgt erläutert wird:
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