OLG Celle - Urteil vom 11.12.2003
14 U 23/03
Normen:
BGB § 631 ; ZPO § 531 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 1969
OLGReport-Celle 2004, 233
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 23.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 294/01

Anforderungen an den Nachweis eines Vergütungsanspruchs des Architekten; Zurückweisung unstreitigen verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

OLG Celle, Urteil vom 11.12.2003 - Aktenzeichen 14 U 23/03

DRsp Nr. 2005/13559

Anforderungen an den Nachweis eines Vergütungsanspruchs des Architekten; Zurückweisung unstreitigen verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

1. Weist der Architekt die Erbringung von Arbeiten, die zu den Leistungsphasen 6-8 nach HOAI gehören, nach, so ist von der Erteilung eines entgeltlichen Auftrages auszugehen. Das bloße Bestreiten der Auftragserteilung durch den Bauherrn reicht nicht aus. 2. Holt der Architekt im Berufungsverfahren die Vorlage von Unterlagen nach, nachdem der Bauherr in erster Instanz erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung die Erbringung von Leistungen bestritten und das Gericht daraufhin keinen weiteren Hinweis erteilt hat, so ist der Vortrag nicht verspätet. 3. Der Senat neigt dazu, auf unstreitiges neues Vorbringen in der Berufungsinstanz § 531 Abs. 2 ZPO nicht anzuwenden.

Normenkette:

BGB § 631 ; ZPO § 531 Abs. 2 ;