OLG Karlsruhe - Urteil vom 29.12.2005
9 U 51/05
Normen:
BGB § 633 ;
Vorinstanzen:
LG Freiburg, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 361/03

Anforderungen an den Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung - Schadensersatz mit Rückabwicklung des Kaufvertrages

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005 - Aktenzeichen 9 U 51/05

DRsp Nr. 2007/7179

Anforderungen an den Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung - Schadensersatz mit Rückabwicklung des Kaufvertrages

»Zu den Anforderungen an den Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung und zum Stand der anerkannten Regeln der Technik im Schallschutz.«

Normenkette:

BGB § 633 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte, eine Bauträgerfirma, wegen behaupteten mangelhaften Schallschutzes auf so genannten großen Schadensersatz mit Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung in Anspruch.

In dem notariellen Kaufvertrag vom 01.06.1999 verpflichtete sich die Beklagte, eine Penthousewohnung in der von ihr noch zu errichtenden Eigentumswohnanlage in F. nach den am 07.04.1999 baurechtlich genehmigten Plänen und nach der als Anlage beigefügten Baubeschreibung zum Kaufpreis von 877.400,- DM zu erstellen. Sie ist 110,67 qm groß.