I.
Die Parteien streiten mit Klage und Widerklage um Werklohn und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem von der A - GmbH durchgeführten Bauvorhaben "..." O1 durch Beschluss des Insolvenzgerichts Erfurt vom 18.7.2005 wurde über das Vermögen der A - GmbH (nachfolgend Insolvenzschuldnerin) das Insolvenzverfahren eröffnet und die Beklagte zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Die Klägerin wurde von der Insolvenzschuldnerin mit Vertrag vom 12.5./17.5.1999 (Bl. 84 ff. d.A.), auf den - wie auf alle im Folgenden bezeichneten Unterlagen - verwiesen wird, nach vorangegangenem Angebot über 321.001,58 DM (Bl. 72 ff. d.A.) beauftragt, die Dachdecker - und Bauspenglerarbeiten an 15 zu errichtenden Niedrigenergiereihenhäusern durchzuführen.
Im Wärmebedarfsausweis des Ingenieurbüros SV1 vom 31.6.1998 (Anlage B 23 - Bl. 211-213 d.A.) ist auf Seite 2 für das Bauteil Flachdach, also für die Terrassen, vermerkt: "B25 d = 16 cm + 16 cm 025". Der gemäß Prüfungsanordnung der Stadt O1 (Anlage B 24 - Bl. 214 f. d.A.) durch den Prüfingenieur SV2 geprüfte Wärmebedarfsausweis ist Bestandteil der genehmigten Pläne.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|