OLG Bremen - Beschluss vom 31.07.2006
Verg 2/06
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2006, 751
Vorinstanzen:
VK Bremen - VK 2/06 - 31.5.2006,

Anforderungen an die Anbringung einer Rüge im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Bremen, Beschluss vom 31.07.2006 - Aktenzeichen Verg 2/06

DRsp Nr. 2007/16566

Anforderungen an die Anbringung einer Rüge im Vergabenachprüfungsverfahren

»Ein Bieter, der im Vergabeverfahren Kenntnis von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften erlangt, kann sofort einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren nach § 107 Abs. 2 GWB stellen, wenn die ihm angekündigte Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter unmittelbar bevorsteht. Der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird dann dadurch genügt, dass unverzüglich nach Kenntnis vom Vergabeverstoß der Nachprüfungsantrag gestellt und in diesem Antrag der Verstoß gerügt wird. Eine gesonderte Rüge gegenüber der Vergabestelle ist in solchen Fällen nicht erforderlich.«

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe:

I. Die Beschwerdegegnerin schrieb Anfang 2006 im Rahmen der Baumaßnahme Klinikum ..., Neubau eines medizinischen Versorgungszentrums, II. Bauabschnitt, Innentüren/WC-Trennwände im offenen Verfahren aus. In der Angebotsanforderung (EVM (B) A EG) war unter der Überschrift: "Vergabestelle" angegeben:

"Angebotsabgabe bei:

Gebäude- und TechnikManagement Bremen,

Gebäude ..., Verdingung 5. Etage

... Bremen".

Nach Ziffer 1.

"ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung

Klinikum ... gGmbH

... Bremen"

Ziffer 2. lautet: