OLG Düsseldorf - Beschluss vom 28.03.2012
VII-Verg 90/11
Normen:
VOL/A-EG § 8;
Vorinstanzen:
Vergabekammer des Bundes, vom 11.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen VK 3-122/11

Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der Belieferung von onkologischen Vertragsarztpraxen mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln (Zytostatika) zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten aus

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Aktenzeichen VII-Verg 90/11

DRsp Nr. 2012/9171

Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der Belieferung von onkologischen Vertragsarztpraxen mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln (Zytostatika) zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten aus

1. Im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses von Rahmenverträgen zur Belieferung von onkologischen Vertragsarztpraxen mit parenteralen Zubereitungen ist es nicht erforderlich, den Auftragsumfang im Vorhinein festzulegen, da dieser von der Anzahl der Verordnung abhängt und deshalb nicht vorher feststeht. 2. Hierin liegt auch keine Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat i.S. von § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A a.F., der gem. § 8 VOL/A-EG n.F. ohnehin nicht mehr gilt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11. Oktober 2011 (VK 3-122/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 1,3 Mio Euro

Normenkette:

VOL/A-EG § 8;

Gründe