Auf die Berufung des Klägers wird das am 5. August 2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.
Zug-um-Zug gegen Übertragung der von dem Kläger gehaltenen Anteilen an der R & W Immobilienfonds 80 GbR wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.451,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der R & W Immobilienfonds 80 GbR und deren Gläubiger in Höhe von mindestens 77,01 % des gezeichneten Kapitals und somit mit 39.374,59 EUR freizustellen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|