BVerwG - Beschluss vom 21.06.2018
4 BN 34.17
Normen:
GG Art. 20 Abs. 3; BauGB § 10 Abs. 3; GO Art. 26 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
ZfBR 2018, 796
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 28.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 15 N 15.967

Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht im Rahmen von Satzungstexten eines Bebauungsplans

BVerwG, Beschluss vom 21.06.2018 - Aktenzeichen 4 BN 34.17

DRsp Nr. 2018/10344

Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht im Rahmen von Satzungstexten eines Bebauungsplans

Tenor

Die Beschwerde der Landesanwaltschaft Bayern gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. April 2017 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.

Normenkette:

GG Art. 20 Abs. 3; BauGB § 10 Abs. 3; GO Art. 26 Abs. 2 S. 1;

Gründe

Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde der Landesanwaltschaft hat keinen Erfolg.