OLG Hamm - Urteil vom 23.11.2004
21 U 13/04
Normen:
BGB § 635 (a.F.) ;
Fundstellen:
BauR 2005, 897

Anforderungen an die Bauleitung durch einen Architekten bei Errichtung eines mit erheblichen Punktlasten benutzten Hochregallagers

OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2004 - Aktenzeichen 21 U 13/04

DRsp Nr. 2006/10307

Anforderungen an die Bauleitung durch einen Architekten bei Errichtung eines mit erheblichen Punktlasten benutzten Hochregallagers

»Die Herstellung eines Spezialfußboden für ein mit erheblichen Punktlasten benutztes Hochregallager erfordert in technischer Hinsicht anspruchsvolle Arbeitsschritte, die jeweils vom Architekten zu überwachen sind, wobei insbesondere der Feuchtigkeitsgehalt der "frisch in frisch" zu bearbeitenden Schichten zu kontrollieren ist, anfangs einige Stunden täglich, später 1 bis 2mal täglich.«

Normenkette:

BGB § 635 (a.F.) ;
Fundstellen
BauR 2005, 897