Anforderungen an die Bauleitung durch einen Architekten bei Errichtung eines mit erheblichen Punktlasten benutzten Hochregallagers
OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2004 - Aktenzeichen 21 U 13/04
DRsp Nr. 2006/10307
Anforderungen an die Bauleitung durch einen Architekten bei Errichtung eines mit erheblichen Punktlasten benutzten Hochregallagers
»Die Herstellung eines Spezialfußboden für ein mit erheblichen Punktlasten benutztes Hochregallager erfordert in technischer Hinsicht anspruchsvolle Arbeitsschritte, die jeweils vom Architekten zu überwachen sind, wobei insbesondere der Feuchtigkeitsgehalt der "frisch in frisch" zu bearbeitenden Schichten zu kontrollieren ist, anfangs einige Stunden täglich, später 1 bis 2mal täglich.«