SchlHOLG - Beschluss vom 15.02.2005
6 Verg 6/04
Normen:
VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3 Nr. 5 ;
Fundstellen:
ZfBR 2005, 314

Anforderungen an die Bekanntgabe der technischen Mindestanforderungen für Nebenangebote

SchlHOLG, Beschluss vom 15.02.2005 - Aktenzeichen 6 Verg 6/04

DRsp Nr. 2005/14178

Anforderungen an die Bekanntgabe der technischen Mindestanforderungen für Nebenangebote

Einer separaten Festlegung von technischen Mindestanforderungen für Nebenangebote bedarf es nicht, wenn die Lösung bereits durch technische Normen und die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung festgelegt ist.

Normenkette:

VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3 Nr. 5 ;
Fundstellen
ZfBR 2005, 314