Anforderungen an die Bekanntgabe der technischen Mindestanforderungen für Nebenangebote
SchlHOLG, Beschluss vom 15.02.2005 - Aktenzeichen 6 Verg 6/04
DRsp Nr. 2005/14178
Anforderungen an die Bekanntgabe der technischen Mindestanforderungen für Nebenangebote
Einer separaten Festlegung von technischen Mindestanforderungen für Nebenangebote bedarf es nicht, wenn die Lösung bereits durch technische Normen und die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung festgelegt ist.