Die Klägerin verlangt streitigen Restwerklohn für Rohbauarbeiten in Höhe von 439.888,46 DM. Der Beklagte rechnet mit verschiedenen Forderungen auf, die er in erster Linie auf Schadensersatz für einen die Klageforderung übersteigenden Mietausfall wegen Bauverzögerung und Mängeln stützt.
Das Landgericht hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Verurteilung des Beklagten wegen eines Mindestbetrages in Höhe von 251.077,39 DM aufrechterhalten; im übrigen hat es das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Von einer sachlichen Prüfung eines Teils der Gegenforderungen hat es mit der Begründung abgesehen, die Berufung sei insoweit nicht ordnungsgemäß begründet worden.
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