I.
Der Antragsteller, der durch nicht rechtskräftige Bescheide zu Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 BauGB in Höhe von insgesamt 10 538 DM herangezogen worden ist, wendet sich im Normenkontrollverfahren gegen die "Satzung der Gemeinde K. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (B-Plan Nr. 1)" vom 9. Juni 1972. Die Satzung ist im Jahre 1987 förmlich aufgehoben worden.
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