Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 30.11.2016, Az. 3-
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerinnen als Gesamtschuldner 57 %, die Beklagte 43 % zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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