Anforderungen an die Kennzeichnung des Plangebiets
BGH, vom 07.01.1982 - Aktenzeichen III ZR 130/80
DRsp Nr. 1996/14343
Anforderungen an die Kennzeichnung des Plangebiets
Die Anforderungen an die Kennzeichnung des Plangebiets dürfen nicht überspannt werden. Für die Betroffenen muß erkennbar sein, auf welches Gebiet sich der Plan bezieht, mögen auch letzte Zweifel erst bei der Einsichtnahme in den Plan beseitigt werden. Die Angabe einer zum Plangebiet gehörenden Flurbezeichnung (Gewann) genügt.