OLG Saarbrücken - Beschluss vom 29.09.2004
1 Verg 6/04
Normen:
VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2005, 146
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 18.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 VK 06/03

Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - Aktenzeichen 1 Verg 6/04

DRsp Nr. 2005/16385

Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

»1. Eine Leistungsbeschreibung muß gem. § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A eindeutig und erschöpfend gestaltet sein, d.h., einem Bieter muß bei Anlegung eines professionellen Sorgfaltsmaßstabes ohne Weiteres klar sein, welche Leistung von ihm in welcher Form gefördert wird.2. Eine Leistungsbeschreibung ist nur dann erschöpfend, wenn keine Restbereiche verbleiben, die seitens der Vergabestelle nicht schon klar umrissen sind.«

Normenkette:

VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 1, 3 ;

Gründe:

A.

Der Antragsgegner ist im gesamten Saarland im Bereich der überörtlichen Abfallentsorgung zuständig. Er nimmt diese Aufgabe für insgesamt 48 Kommunen wahr. Ab dem Jahr 2004 lässt der Antragsgegner die Sammlung und Beförderung von sog. PPK- Abfällen (Altpapierfraktionen Papier, Pappe und Kartonagen) sowie die Containergestellung und Containerbewirtschaftung in den 48 Kommunen durch Dritte erledigen.

Zu diesem Zweck eröffnete der Antragsgegner auf der Grundlage der Verdingungsunterlagen vom 18.7.2003 durch Bekanntmachung vom 30. Juli 2003 ein europaweites Vergabeverfahren. Die Ausschreibung, die den Zeitraum 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2008 betrifft, ist in 4 Regionallose unterteilt. Die Verwertung der PPK- Abfälle ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.