VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 25.07.1973
II 458/70
Normen:
BBauG § 2 Abs. 6;
Fundstellen:
BauR 1974, 40
BRS 27 Nr. 15
ESVGH 24, 88

Anforderungen an die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans

VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25.07.1973 - Aktenzeichen II 458/70

DRsp Nr. 2009/19101

Anforderungen an die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans

Eine öffentliche Auslegung nach § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG entspricht nur dann den gesetzlichen Vorschriften, wenn die auszulegenden Unterlagen vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig erkennbar in dem vorgesehenen Raum zur Verfügung stehen. Ein unter Verstoß gegen diese Vorschrift zustande gekommener Bebauungsplan ist ungültig.

Normenkette:

BBauG § 2 Abs. 6;
Fundstellen
BauR 1974, 40
BRS 27 Nr. 15
ESVGH 24, 88