VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 25.07.1973 II 458/70
Normen:
BBauG § 2 Abs. 6;
Fundstellen:
BauR 1974, 40
BRS 27 Nr. 15
ESVGH 24, 88
Anforderungen an die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25.07.1973 - Aktenzeichen II 458/70
DRsp Nr. 2009/19101
Anforderungen an die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Eine öffentliche Auslegung nach § 2 Abs. 6 Satz 1 BBauG entspricht nur dann den gesetzlichen Vorschriften, wenn die auszulegenden Unterlagen vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig erkennbar in dem vorgesehenen Raum zur Verfügung stehen. Ein unter Verstoß gegen diese Vorschrift zustande gekommener Bebauungsplan ist ungültig.