OLG Celle vom 02.09.2004
13 Verg 14/04
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 S. 1 ; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 2 § 9a ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2005, 78

Anforderungen an die Offenlegung der Bewertungskriterien

OLG Celle, vom 02.09.2004 - Aktenzeichen 13 Verg 14/04

DRsp Nr. 2005/13522

Anforderungen an die Offenlegung der Bewertungskriterien

»Zur Frage, in welchem Umfang der öffentliche Auftraggeber bei einer europaweiten Ausschreibung von Computer-Hardware die Bewertungskriterien und deren Gewichtung den Bietern offen legen muss. Wenn ein Teilnehmer an einem Vergabeverfahren davon Kenntnis hat, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter bei der vorangegangenen Ausschreibung des Auftraggebers an einer verbotenen Submissionsabsprache beteiligt war, so gilt für die Rüge, der Auftraggeber habe deshalb den Bieter mit seinem Angebot ausschließen müssen, keine Ausnahme von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB. Der Bieter kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, eine unverzügliche Rüge hätte etwaige Ermittlungen des Kartellamts gefährden können. «

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 3 S. 1 ; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 2 § 9a ;
Fundstellen
OLGReport-Celle 2005, 78