I. Am 6. Oktober 2006 schrieb die Auftraggeberin landschaftsgärtnerische Bauleistungen an ihrer Grünanlage L.####### europaweit im offenen Verfahren aus. Die Bekanntmachung wurde am 13. Oktober 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In Abschn. IV zum Verfahren war unter Ziff. 3.3. der Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen auf den 20. Oktober 2006 12:00 Uhr bestimmt. Angebote waren gem. Ziff. 3.4 bis zum 14. November 2006 11:00 Uhr abzugeben.
Mit Schreiben vom 18. Oktober 2006 forderte die Antragstellerin die Verdingungsunterlagen bei der Antragsgegnerin an. Diese Anfrage ging am 26. Oktober 2006 bei der Kontaktstelle "Fachbereich Stadtgrün" der Antragsgegnerin ein. Die Auftraggeberin lehnte es durch den Zeugen A.####### ab, die Unterlagen zu übersenden, weil der Termin vom 20. Oktober 2006 versäumt sei.
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