OLG Celle - Beschluss vom 31.05.2007
13 Verg 1/07
Normen:
GWB § 61 § 114 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 600
OLGReport-Celle 2007, 600

Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung im Vergabeverfahren; Rechtsfolgen des unterbliebenen Hinweises auf den Anwaltszwang

OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2007 - Aktenzeichen 13 Verg 1/07

DRsp Nr. 2008/22192

Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung im Vergabeverfahren; Rechtsfolgen des unterbliebenen Hinweises auf den Anwaltszwang

»1. Im Vergabeverfahren muss die Belehrung über das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde sich auch auf den Anwaltszwang erstrecken.2. Im Vergabeverfahren hat eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung zur Folge, dass die Rechtsmittelfrist für die sofortige Beschwerde nicht zu laufen beginnt.«

Normenkette:

GWB § 61 § 114 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe:

I. Am 6. Oktober 2006 schrieb die Auftraggeberin landschaftsgärtnerische Bauleistungen an ihrer Grünanlage L.####### europaweit im offenen Verfahren aus. Die Bekanntmachung wurde am 13. Oktober 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In Abschn. IV zum Verfahren war unter Ziff. 3.3. der Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen auf den 20. Oktober 2006 12:00 Uhr bestimmt. Angebote waren gem. Ziff. 3.4 bis zum 14. November 2006 11:00 Uhr abzugeben.

Mit Schreiben vom 18. Oktober 2006 forderte die Antragstellerin die Verdingungsunterlagen bei der Antragsgegnerin an. Diese Anfrage ging am 26. Oktober 2006 bei der Kontaktstelle "Fachbereich Stadtgrün" der Antragsgegnerin ein. Die Auftraggeberin lehnte es durch den Zeugen A.####### ab, die Unterlagen zu übersenden, weil der Termin vom 20. Oktober 2006 versäumt sei.