BGH - Urteil vom 03.06.2004
X ZR 30/03
Normen:
VOL/A § 25 ;
Fundstellen:
NZBau 2004, 517
Vorinstanzen:
OLG Rostock,

Anforderungen an die Überprüfbarkeit eines Angebots

BGH, Urteil vom 03.06.2004 - Aktenzeichen X ZR 30/03

DRsp Nr. 2004/11780

Anforderungen an die Überprüfbarkeit eines Angebots

Ist die Ausschreibung unklar, so verdient das Vertrauen eines Bieters, dass das Vergabeverfahren nach den einschlägigen Vorschriften des Vergaberechts abgewickelt wird, keinen Schutz mehr, wenn der Bieter bei der im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass der Auftraggeber von den für ihn geltenden Regeln abweicht.

Normenkette:

VOL/A § 25 ;

Tatbestand:

Das klagende Unternehmen verlangt von der beklagten Stadt Ersatz entgangenen Gewinns, weil sie nicht den Zuschlag für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm erhalten hat.