1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 02.11.2010 -
2. Der in zweiter Instanz gestellte Hilfsantrag wird abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 02.11.2010 -
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