OLG Frankfurt/Main - Hinweisbeschluss vom 30.07.2012
9 U 136/11
Normen:
BGB § 280;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 11.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 583/10

Anforderungen an eine anlegergerechte Anlageberatung

OLG Frankfurt/Main, Hinweisbeschluss vom 30.07.2012 - Aktenzeichen 9 U 136/11

DRsp Nr. 2013/4232

Anforderungen an eine anlegergerechte Anlageberatung

Eine anlegergerechte Anlageberatung, die auch die Risiken einer Kapitalanlage berücksichtigt, ist gegeben, wenn der Anlageberater dem Anlageinteressenten den Prospekt für die Kapitalanlage übergibt und dort unter den Überschriften "Risiken der Beteiligung" oder "Die Risikohinweise" ausführlich und auch für einen in Anlagedingen nicht versierten Kunden gut nachvollziehbar dargestellt wird, dass es zu einem Wegfall der Vorteilhaftigkeit der Beteiligung, zu einem teilweisen Verlust und in Einzelfällen sogar zum Totalverlust der Anlage kommen kann.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11.11.2011 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung.

Normenkette:

BGB § 280;

Gründe:

I. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung oder Ergänzung bedürfen, gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Ansprüche im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der A GmbH & Co KG geltend.