OLG Celle - Beschluss vom 12.07.2007
13 Verg 6/07
Normen:
VgV § 2 Nr. 3 ; VgV § 3 Abs. 1 ; VgV § 3 Abs. 2 ; GWB § 100 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 648
ZfBR 2007, 705

Anforderungen an Ermittlung des Auftragswertes bei zwei öffentlichen Auftraggebern - vergaberechtswidrige Aufteilung des Beschaffungsvorhabens zur Vermeidung einer europaweiten Ausschreibung?

OLG Celle, Beschluss vom 12.07.2007 - Aktenzeichen 13 Verg 6/07

DRsp Nr. 2007/22381

Anforderungen an Ermittlung des Auftragswertes bei zwei öffentlichen Auftraggebern - vergaberechtswidrige Aufteilung des Beschaffungsvorhabens zur Vermeidung einer europaweiten Ausschreibung?

»1. Wegen der Bedeutung des Schwellenwertes ist es erforderlich, dass die Vergabestelle die ordnungsgemäße Ermittlung des geschätzten Auftragswertes in einem Aktenvermerk festhält. Der Vermerk muss erkennen lassen, dass der Auftraggeber vor der Schätzung die benötigte Leistung zumindest in den wesentlichen Punkten festgelegt hat. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und der Dokumentation steigen, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert.