OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.12.2007
VII-Verg 34/07
Normen:
VOL/A § 7 Nr. 5 ; VOL/A § 7a Nr. 3 Abs. 6 ; VOL/A § 17 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 ; VOL/A § 17 Nr. 3 Abs. 2 ; VOL/A § 24 Nr. 2 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VK bei der Bezirksregierung Münster - VK 14/07 - 28.08.2007,
VK bei der Bezirksregierung Münster - VK 15/07 - 28.08.2007,

Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen Ausschreibungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2007 - Aktenzeichen VII-Verg 34/07

DRsp Nr. 2008/2031

Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen Ausschreibungen

Der öffentliche Auftraggeber muss geforderte Eignungsnachweise bereits in der Vergabebekanntmachung angeben. Im offenen Verfahren muss er mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe diejenigen Eignungsnachweise bezeichnen, die vom Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen sind. Er darf die in der Bekanntmachung angegebenen Erfordernisse dabei lediglich konkretisieren, in der Sache aber nicht abändern oder ergänzen. Eine Wahlmöglichkeit hat der Auftraggeber nur, ob Unterlagen sogleich mit dem Angebot oder auf Verlangen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden sollen.

Normenkette:

VOL/A § 7 Nr. 5 ; VOL/A § 7a Nr. 3 Abs. 6 ; VOL/A § 17 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 ; VOL/A § 17 Nr. 3 Abs. 2 ; VOL/A § 24 Nr. 2 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Antragsgegnerin leitete im März 2007 ein offenes Verfahren zur Vergabe der Altpapierentsorgung im Kreis S. ein. Es waren vier Gebietslose gebildet worden. Ein Vertrag sollte für die Dauer von drei Jahren geschlossen werden. Nebenangebote waren bei gleichzeitigem Hauptangebot unter der Bedingung zugelassen, dass sie preisliche Vorteile gewährten.