Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 21. Juni 2011 -
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs auf die Beklagte übergegangen und der Kläger von der Beklagten zu beschäftigen ist, ferner um Annahmeverzugslohn-Ansprüche des Klägers für die Zeit von Oktober 2009 bis Oktober 2010.
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