Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks und Eigenschaft der Kaufsache
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.1997 - Aktenzeichen 9 U 242/96
DRsp Nr. 1998/19373
Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks und Eigenschaft der Kaufsache
Wertung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks als Eigenschaftszusicherung:a. Erklärungen bei der Vorbesichtigung reichen dazu nicht aus;b. mögliche Bedeutung der Angabe "schlüsselfertiger Erwerb vom Bauträger".