OLG Dresden - Urteil vom 11.02.2003
15 U 1627/01
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 b ;
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, vom 19.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 2130/00

Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als kalkulationserhebliche Erklärung; inhaltliche Anforderungen an eine Nachunternehmererklärung

OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 15 U 1627/01

DRsp Nr. 2003/5934

Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als kalkulationserhebliche Erklärung; inhaltliche Anforderungen an eine Nachunternehmererklärung

1. Bei Angaben eines Bieters zu Art. und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich regelmäßig um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf seine Wettbewerbsstellung auswirkt; gibt der Bieter eine hierzu geforderte Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A nicht mit dem Angebot ab, ist dieses nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A von der Wertung auszuschließen. 2. Das bloße Fehlen eines ihm seitens des Auftraggebers übermittelten Vordrucks zur Abgabe einer Nachunternehmererklärung berechtigt den Bieter grundsätzlich nicht dazu, die geforderte Erklärung zu unterlassen oder mit einem hinter den Anforderungen der Ausschreibung zurückbleibenden Inhalt abzugeben.

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 b ;

Entscheidungsgründe:

I.