Die Parteien streiten über die Höhe eines Anspruchs der Klägerin auf Zahlung von Ausbildungsvergütung.
Die Klägerin schloss am 26.08.2003 einen Ausbildungsvertrag (BI. 6 u. 7 d.A.) im Ausbildungsberuf Verkäuferin mit dem K5xxxxx H3xxxxxxxxxxx in P1xxxxxxx, Im Vertrag heißt es u.a. wörtlich:
§ 1
Zweck der Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung
Ziel der Maßnahme ist die Aufnahme einer Berufsausbildung im dualen System, ihre Fortsetzung in einem Ausbildungsbetrieb und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung.
Die Teilnehmer stärken und entwickeln ihre Persönlichkeit proaktiv auf sozialer und lebenspraktischer Ebene und festigen ihre persönliche Lebenssituation.
§ 22
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