Der Bebauungsplan "Bahnhofstraße/Güterstraße" der Stadt Wiesloch vom 21. Juli 2010 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Bahnhofstraße/Güterstraße" der Antragsgegnerin.
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