Anlage: (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI
Stand: 22.03.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften, BGBl. I Nr. 88

Anlage: (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Anlage: (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7)

HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure )

Anlage 10
(zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten 10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Grundleistungen Besondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse - Bedarfsplanung - Bedarfsermittlung - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Aufstellen eines Raumprogramms - Standortanalyse - Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung - Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind - Bestandsaufnahme - technische Substanzerkundung - Betriebsplanung - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit - Machbarkeitsstudie - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - Projektstrukturplanung - Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen - Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b)