LG Gießen, Urteil vom 01.03.2000 - Aktenzeichen 1 S 446/99
DRsp Nr. 2000/5567
Annahme eines Pauschalpreisangebots
Von einem Pauschalpreisangebot, das sämtliche für den Bau einer Heizungsanlage benötigte Materialien umfaßt, kann nicht ausgegangen werden, wenn in dem Angebot der Lieferumfang nach Stückzahlung und Preis genau aufgeführt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer zur Abgabe eines Pauschalangebots aufgefordert worden war.