OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2000 - Aktenzeichen 7 U 173/99
DRsp Nr. 2001/4992
Annahme eines Vergleichsangebots
In der Einreichung eines Schecks über die angebotene Vergleichssumme liegt in der Regel keine Annahme eines entsprechenden Vergleichsangebots. § 151 S. 1 BGB ist nicht anwendbar.