I. In dem o.g. Vergabeverfahren, das Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung ist, wendet sich die Antragstellerin gegen die inzwischen abgeschlossene Wertung der Angebote. Der Antragsgegner beabsichtigt, den Zuschlag auf das Hauptangebot der H. GmbH zu erteilen. Die Antragstellerin meint, dass der Zuschlag auf ihr eigenes Hauptangebot zu erteilen sei.
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