I.)
Die Parteien streiten um die Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages über die Errichtung der Talsperre L, die noch vor Baubeginn von der Beklagten erklärt wurde, nachdem die - nunmehr mit der Klägerin fusionierte - Auftragnehmerin trotz Nachfristsetzung und Kündigungsandrohung bis zum 31.03.2000 nicht mit der Bauausführung begonnen hatte.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|