Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen [§ 540 Abs.1 ZPO].
Das Landgericht hat die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Kläger in 33.539,45 EUR nebst acht Prozentpunkten Zinsen seit dem 15.11.2004 zu zahlen. Dagegen richtet sich die Berufung der Beklagten.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|