BGH vom 29.09.1961
V ZR 136/60
Normen:
BGB § 632 ;
Fundstellen:
NJW 1962, 29

Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse

BGH, vom 29.09.1961 - Aktenzeichen V ZR 136/60

DRsp Nr. 1996/15366

Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse

Es gibt keinen allgemeingültigen Maßstab für die Anpassung des Vertragsinhalts an die veränderten Verhältnisse; jedoch wird im allgemeinen - sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles eine abweichende Regelung erfordern - die hälftige Aufteilung des angefallenen Vorteils oder Nachteils auf beide Vertragspartner zu einem angemessenen Ausgleich führen.

Normenkette:

BGB § 632 ;

Hinweise:

Eine völlige Loslösung vom Vertrag ist nur ausnahmsweise möglich (BGH, NJW 1966, 105).