Anscheinsbeweis für Brandverursachung durch Lötarbeiten in einem Holzhaus
OLG Hamm, Urteil vom 19.10.1999 - Aktenzeichen 27 U 2/99
DRsp Nr. 2000/5414
Anscheinsbeweis für Brandverursachung durch Lötarbeiten in einem Holzhaus
Der Beweis des ersten Anscheins gilt grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen und kann als geführt angesehen werden, wenn ein Unternehmer ohne Sicherheitsvorkehrungen in einem aus Holz erbauten Haus Hartlötarbeiten mit einem Azetylenschweißgerät vornimmt und kurze Zeit darauf einen Brand ausbricht.