OLG Hamm - Urteil vom 19.10.1999
27 U 2/99
Normen:
BGB § 823 Abs. 1, § 830 Abs. 1 ; VVG § 67 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 837
NZBau 2000, 80

Anscheinsbeweis für Brandverursachung durch Lötarbeiten in einem Holzhaus

OLG Hamm, Urteil vom 19.10.1999 - Aktenzeichen 27 U 2/99

DRsp Nr. 2000/5414

Anscheinsbeweis für Brandverursachung durch Lötarbeiten in einem Holzhaus

Der Beweis des ersten Anscheins gilt grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen und kann als geführt angesehen werden, wenn ein Unternehmer ohne Sicherheitsvorkehrungen in einem aus Holz erbauten Haus Hartlötarbeiten mit einem Azetylenschweißgerät vornimmt und kurze Zeit darauf einen Brand ausbricht.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1, § 830 Abs. 1 ; VVG § 67 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen
NJW-RR 2000, 837
NZBau 2000, 80