OLG Oldenburg - Urteil vom 10.02.1992
13 U 128/91
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
BauR 1993, 100
r+s 1993, 257
ZfS 1993, 297
Vorinstanzen:
LG Osnabrück, vom 19.07.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 318/90

Anscheinsbeweis für die Verursachung eines Gebäudebrandes

OLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.1992 - Aktenzeichen 13 U 128/91

DRsp Nr. 1998/3273

Anscheinsbeweis für die Verursachung eines Gebäudebrandes

»Ein Anscheinsbeweis für die Verursachung eines Brandes durch Lötarbeiten in einem noch unbewohnten Neubau greift nicht ein, wenn das Bauwerk noch türlos, aber bereits beheizt ist und die ernsthafte Möglichkeit einer Brandstiftung besteht.«

Normenkette:

BGB § 823 ;

Tatbestand:

Die klagende Versicherung, die für einen Brandschaden eines Versicherungsnehmers Ersatz geleistet hat, macht aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche gegen die beklagte Heizungsbaufirma mit der Behauptung geltend, deren Handwerker hätten den Brand fahrlässig verursacht.

Am frühen Morgen des 2. September 1989 wurde der fast fertiggestellte, aber noch unbewohnte Neubau des Herrn ... in ... durch einen Brand total zerstört. Das Feuer wurde etwa um 2.40 Uhr von einem Nachbarn bemerkt. Die Klägerin zahlte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens an den bei ihr gegen Feuergefahr versicherten Herrn ... insgesamt 288.130,-- DM als Ersatz des Gebäudewertes, für Abriß- und Aufräumungsarbeiten und als Ersatz für entgangene Mieteinnahmen.