Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht den am 29. November 1999 gestellten Antrag der Antragsteller,
der Antragsgegnerin aufzugeben, die von ihr vorgenommene Stilllegung der Wasserversorgung des Hauses der Antragsteller "Auf der Lücke" in B., A. 14, aufzuheben und die Wasserversorgung mit Trinkwasser über die verlegten und unterbrochenen Rohrleitungen wieder vorzunehmen,
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