BGH vom 30.01.1964
VII ZR 125/62
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
NJW 1964, 820
Schäfer/Finnern, Z 2.330 Bl. 10

Anspruch auf Abschlagszahlung bei schwieriger Prüfung der Schlussrechnung

BGH, vom 30.01.1964 - Aktenzeichen VII ZR 125/62

DRsp Nr. 1998/2517

Anspruch auf Abschlagszahlung bei schwieriger Prüfung der Schlussrechnung

1. Auch wenn sich die Prüfung einer vom Bauunternehmer eingereichten Rechnung als besonders schwierig erweist, so daß ausnahmsweise eine Verlängerung der Zweimonatsfrist gerechtfertigt ist, steht dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Abschlagszahlung zu. 2. Für die Geltendmachung eines Verzugsschadens bedarf es dann keiner Nachfristsetzung, wenn sich der Schuldner ernstlich weigert, rechtzeitig zu erfüllen.

Normenkette:

VOB/B § 16;

Hinweise:

Hinweis zu B

Ebenso: OLG Düsseldorf, BauR 1982, 593; BauR 1987, 336, 339; siehe auch OLG München, OLGZ 1966, 5.

Fundstellen
NJW 1964, 820
Schäfer/Finnern, Z 2.330 Bl. 10