OLG Nürnberg - Urteil vom 08.06.2000
13 U 77/00
Normen:
VOB/B § 16 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2000, 509
OLGR-Nürnberg 2000, 253

Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Schlußrechnungsreife

OLG Nürnberg, Urteil vom 08.06.2000 - Aktenzeichen 13 U 77/00

DRsp Nr. 2000/7659

Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Schlußrechnungsreife

»Mit Schlußrechnungsreife erlischt ein Anspruch auf Abschlagszahlungen. Deshalb besteht nach diesem Zeitpunkt auch kein Anspruch auf Auszahlung eines unstreitigen Guthabens aus einer Abschlagsrechnung.«

Normenkette:

VOB/B § 16 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung zur Bezahlung von Abschlagsrechnungen für Bauleistungen.

Die Beklagte führte als Generalunternehmerin Erweiterungs- und Umbauarbeiten für das A in H durch. Am 16./.20. April 1998 und in Verbindung mit einem Schreiben der Klägerin. vom 6. Mai 11999 schlossen die Parteien einen Vertrag über Metallbauarbeiten an diesem Bauvorhaben zu einem Pauschalpreis. Die Geltung der VOB/B ist mit Ausnahme von deren Gewährleistungsvorschriften vereinbart. Zur Zahlung enthält der Vertrag u.a. folgende Regelung:

"Voraussetzung zur Leistung einer Zahlung ist die restlose Fertigstellung der abzurechnenden Teilleistung bzw. restlose Fertigstellung und Abnahme des gesamten Auftrages (Gesamtabnahme) zur Begleichung der Schlußrechnung.

Die Vereinbarungen der VOB werden dahingehend geändert, daß die Abschlagszahlungen innerhalb 16 Werktagen ausgeglichen werden, maßgebend zur Anrechnung der 16 Werktage ist der Eingang der Zahlungsanforderung im Büro.

Bezahlung der Endrechnung nach Prüfung und gemäß VOB."