VG Hamburg, vom 27.02.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 7 VG 2377/78
OVG Hamburg, vom 05.12.1983 - Vorinstanzaktenzeichen II 55/82
Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan; Umfang des Ermessens der zuständigen Landesbehörde
BVerwG, Urteil vom 25.07.1985 - Aktenzeichen 3 C 25.84
DRsp Nr. 1996/28301
Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan; Umfang des Ermessens der zuständigen Landesbehörde
1. Mit der Fortsetzungsfeststellungsklage kann in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Fällen mangelnder Spruchreife die Feststellung begehrt werden, daß der Beklagte zur Bescheidung verpflichtet war.2. Bei der Entscheidung, ob ein Krankenhaus bedarfsgerecht, leistungsfähig und wirtschaftlich im Sinne des § 1KHG ist, steht der zuständigen Landesbehörde weder ein Planungsspielraum noch ein Beurteilungsspielraum zu.3. Ist für die Feststellungsentscheidung eine Auswahl zwischen mehreren geeigneten Krankenhäusern erforderlich, so hat die zuständige Landesbehörde einen Beurteilungsspielraum, welches der betreffenden Krankenhäuser im Hinblick auf die Ziele der Krankenhausbedarfsplanung des Landes am besten geeignet ist.