OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.12.2012
24 U 25/12
Normen:
BGB § 1018;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 23.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 404/10

Anspruch auf Löschung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Bierbezugsverpflichtung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2012 - Aktenzeichen 24 U 25/12

DRsp Nr. 2013/13905

Anspruch auf Löschung einer Dienstbarkeit zur Sicherung einer Bierbezugsverpflichtung

Eine zur Sicherung einer Bierbezugsverpflichtung bestellte Grunddienstbarkeit ist zwar in ihrem Bestand von der Wirksamkeit des Grundgeschäfts unabhängig. Jedoch steht dem Grundstückseigentümer gegen den Berechtigten eine vertraglicher Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit zu, wenn die Bierbezugsverpflichtung beendet ist.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 1018;

Gründe:

I. Die Klägerin geht aus einer zu ihren Gunsten auf dem Grundstück der Beklagten eingetragenen Grunddienstbarkeit vor und begehrt von den Beklagten die Unterlassung des Betriebs einer Gast- bzw. Schankwirtschaft oder sonstigen Verkaufsstätte für Bier und alkoholfreie Getränke sowie Unterlassung von Werbeanlangen an den Außenfronten. Wegen der Feststellungen und wegen der erstinstanzlich gestellten Anträge der Parteien wird auf den Tatbestand des angefochtenen landgerichtlichen Urteils (Bl. 102 ff. d. A.) verwiesen.